MWSt Vergütungen aus dem Ausland
In den meisten Fällen gibt es eine Möglichkeit des Erhaltens des
fremden MWSt Vergütung zu bekommen, wenn Sie Kosten für Messen,
Hotelunterbringung, Besuche an den Gaststätten, Kosten für
Kraftstoff und Leasing u.a.m. gehabt haben, sehen Sie bitte
Übersicht der Länder.
Wir kümmern uns um alle praktischen Angelegenheiten.
Auf einer Grundlage der originalen Quittungen stellen wir die
Anträge hinsichtlich der MWSt Vergütung für die ausländischen
Behörden her.
Um gegenseitige Rechnungen durch unsere Buchhaltung zu vermeiden,
wird den MWSt Betrag auf Ihr Bankkonto direkt von den
Finanzbehörden der betroffenen Länder gebracht.
Vorausgesetzt daß Sie ein Sonderangebot wünschen oder wenn Sie
irgendwelche Fragen haben könnten, kontakten Sie bitte Peter
Chr. Exner, Telefon ++458662 4622, or mail viborg@edvard-jensen.dk.