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MWSt Vergütungen aus dem Ausland

In den meisten Fällen gibt es eine Möglichkeit des Erhaltens des fremden MWSt Vergütung zu bekommen, wenn Sie Kosten für Messen, Hotelunterbringung, Besuche an den Gaststätten, Kosten für Kraftstoff und Leasing u.a.m. gehabt haben, sehen Sie bitte Übersicht der Länder.

Wir kümmern uns um alle praktischen Angelegenheiten. 

Auf einer Grundlage der originalen Quittungen stellen wir die Anträge hinsichtlich der MWSt Vergütung für die ausländischen Behörden her.
 
Um gegenseitige Rechnungen durch unsere Buchhaltung zu vermeiden, wird den MWSt  Betrag  auf Ihr Bankkonto direkt von den Finanzbehörden der betroffenen Länder gebracht.

Vorausgesetzt daß Sie ein Sonderangebot wünschen oder wenn Sie irgendwelche Fragen haben könnten, kontakten Sie bitte Peter Chr. Exner, Telefon ++458662 4622, or mail viborg@edvard-jensen.dk.